Pflege und Hilfe
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24 Stunden Betreuung
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Kostenaufstellung und Pflegestufen
Leistungen und Kosten, was bei der Pflegekasse zu beachten ist
Kosten entstehen für die Wohnung (diese sind anteilig und somit meist günstiger als für eine eigene Wohnung), Verpflegung und alle erforderlichen Haushaltsmittel (Reinigungsmittel, Pflegemittel, Energiekosten, Telefonkosten usw.). Die Pflegekosten werden entsprechend der Pflegestufe über die Pflegekasse abgerechnet.
Über dem Pflegesatz der Pflegekasse liegende Kosten müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Sind diese ausgeschöpft oder nicht vorhanden, tritt das BSHG in Kraft (§§ 39/40 – Eingliederungshilfe, §§ 68/69 – Hilfe zur Pflege, § 70 – Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, § 72 – Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten):